Unsere AGB

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Sonbria und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurück gewiesen. Diese gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch Sonbria.

 

§ 2 Angebot und Vertrag

Das Angebot beschreibt die von Sonbria zu liefernden Produkte und Leistungen, ggf. auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten und stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben.

Der Vertrag wird erst mit der Auftragsbestätigung durch Sonbria wirksam.

 

§ 3 Preis

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass der Angebotspreis die bei Angebotserstellung gültige Mehrwertsteuer ausweist. Bei Rechnungsstellung wird der in dem Zeitpunkt und unter Berücksichtigung des Leistungszeitraums maßgebliche und gültige Mehrwertsteuersatz angewendet.

Sofern sich nach Vertragsschluss Lohn-, Material- oder Beschaffungskosten unvorhersehbar erhöhen und die Leistung später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht wird, ist Sonbria berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der nachweislich eingetretenen Kostensteigerung anzupassen. Dies gilt nur, soweit die Verzögerung nicht von Sonbria zu vertreten ist.

 

§ 4 Zahlung

Für die Durchführung des Auftrags ist eine Vorauszahlung in Höhe von 70% des Gesamtbetrages erforderlich. Erst nach Eingang der Vorauszahlung übernehmen wir die Bearbeitung des Auftrags. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.

Alle Zahlungen sind direkt an uns, Sonbria, zu leisten. Die entsprechenden Zahlungsdetails werden Ihnen nach Auftragserteilung mitgeteilt.

Die Zahlung kann per Überweisung oder in bar erfolgen. Unsere Bankverbindung wird Ihnen nach Auftragserteilung mitgeteilt. Bitte geben Sie bei der Überweisung die Rechnungsnummer an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können. Barzahlungen sind nach vorheriger Absprache möglich. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Termin für die Barzahlung zu vereinbaren.

 

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang

Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, der als solcher schriftlich zu bezeichnen ist, sind die von Sonbria angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht durch Sonbria verschuldete Ereignisse verlängern Liefer- und Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.

Wir sind berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, bspw. die Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Kunden über. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe bzw. bei Versendung mit Übergabe an das Transportunternehmen über.

 

§ 6 Warenanlieferung

Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt.

Der Kunde muss jedoch am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein und dafür Sorge tragen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels LKW über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.

Für Schäden, die aufgrund unzureichender Zufahrts- oder Lagerbedingungen im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, haftet Sonbria nicht, sofern Sonbria kein Verschulden trifft. Im übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu Sektion 9 dieser AGB.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein sicherer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung gestellt wird. Es obliegt ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von Sonbria unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum der Sonbria.

 

§ 8 Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

Gebrauchte Kaufgegenstände, einschließlich gebrauchter Zubehör- und Ersatzteile, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Bei Neuware wird vereinbart, dass die gewährleistungsrechtliche Verjährungsfrist ein Jahr beträgt, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Herstellergarantie und - Gewährleistung Bedingungen.

Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich an Sonbria mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Sonbria durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – jedoch nur wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch rückwirkende Preissenkung.

Sonbria übernimmt keinerlei Garantie für die tatsächliche Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Kunden.

Sonbria übernimmt, sofern nicht ausdrücklich als solche erklärt, keine Garantien.

Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilten Einspeisungsertragsprognosen sind nicht verbindlich und stellen keine Ertragsgarantie oder –Zusicherung dar. Bei dem Berechnungsmodell handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine berechenbare zukünftige Leistung der Photovoltaikanlage, da das tatsächliche Ertragsergebnis von verschiedene Unsicherheitsfaktoren abhängig ist, die auch von äußeren, nicht beeinflussbaren oder sich ändernden Begebenheiten abhängen können (z.B. Wetter).

 

§ 9 Haftung

Sonbria haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Sonbria nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sonbria nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.

Sonbria schuldet keine statische Prüfung, baurechtliche Genehmigung oder Fundamenterstellung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften sowie die bauliche Eignung des Montageortes verantwortlich. Dieses umfasst auch und insbesondere baustatische Aspekte sowie Arbeiten am Erdreich und Grabungen, die durch Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an Sonbria erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.

 

§ 10 Datenschutzerklärung

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden von dem Sonbria nur dann erhoben, genutzt und weiter gegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch Sonbria eingesetzte Dritte weitergegeben. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

 

§ 11 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Castrop-Rauxel.

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Sonbria und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Castrop-Rauxel, den 21.02.2026

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.